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Der pharmazeutische Unternehmer neuraxpharm gibt geänderte Bezeichnung für alle Stärken seiner Amitriptylin Produkte bekannt.
Neuraxpharm informiert in Rücksprache mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM), dass aus Gründen der Arzneimitteltherapiesicherheit ab Ende August 2023 die Bezeichnungen für das Arzneimittel Amitriptylin-neuraxpharm® schrittweise umgestellt werden.
• Die bisherigen Bezeichnungen gaben den Wirkstoffgehalt mit Bezug auf das Salz Amitriptylinhydrochlorid an; z.B. enthält nach bisheriger Bezeichnung eine Filmtablette Amitriptylin-neuraxpharm® 100 mg 100 mg Amitriptylinhydrochlorid, entsprechend 88,38 mg Amitriptylin.
• Die neue Bezeichnung gibt den Wirkstoffgehalt mit Bezug auf die Base Amitriptylin an. Details entnehmen Sie bitte untenstehender Tabelle.
Die Umbenennung führt zu einer Harmonisierung der Bezeichnungen auf dem Markt, welche größtenteils den Gehalt der Base (d.h. bezogen auf Amitriptylin und nicht auf Amitriptylinhydrochlorid) angeben, und verringert das Risiko damit verbundener Medikationsfehler durch abweichende Dosierungen. Die Produkte mit der alten Bezeichnung gehen aus dem Handel, können bis zum jeweiligen Verfallsdatum aber noch abgegeben und verwendet werden. Eine Rücksendung der vorhandenen Marktware ist nicht erforderlich.
Es wird gebeten im Rahmen der Verschreibung folgendes zu beachten: