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Aufhebung der Anwendungseinschränkungen von Mitomycin-Präparaten der Firma medac GmbH bei intravenöser Gabe.
Die im November 2021 eingeführte Anwendungseinschränkung, alle Mitomycin-Präparate der Fa. medac GmbH bei intravenöser Gabe nur noch unter Verwendung eines Partikelfilters (Porengröße 5 µm) anzuwenden, ist aufgehoben.
Somit sind alle Mitomycin-Präparate der Fa. medac GmbH wieder zur intravenösen Gabe ohne Verwendung eines Partikelfilters freigegeben.
Für weitere Informationen: siehe Informationsbrief vom 10.08.2023.
Quellen: