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Aufhebung der Anwendungseinschränkung bei der intravenösen Gabe von Mitem® 20 mg (Wirkstoff Mitomycin).
Die Zulassungsinhaber von Mitomycin-haltigen Arzneimitteln informieren in Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken als zuständige Landesbehörde über den folgenden Sachverhalt:
Das Mitomycin-haltige Arzneimittel Mitem® 20 mg - Pulver zur Herstellung einer Injektions- bzw. Infusionslösung oder Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Lösung ist wieder zur intravenösen Gabe freigegeben.
Die Anwendungsbeschränkung ausschließlich bei der intravenösen Gabe erfolgte seinerzeit im Interesse der Patientensicherheit aufgrund eines möglichen Arzneimittelrisikos durch herstellungsbedingte Spezifikationsabweichungen, deren Ursache mittlerweile ausgeräumt ist.
Für weitere Informationen: Siehe Informationsbrief Mitem® 20 mg (Wirkstoff Mitomycin): Aufhebung der Anwendungseinschränkung bei intravenöser Gabe vom 22. März 2023.
Quelle:
[1] Informationsbrief Mitem® 20 mg (Wirkstoff Mitomycin); 22. März 2023: Aufhebung der Anwendungseinschränkung bei intravenöser Gabe.