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Die Firma Novartis Pharma GmbH informiert über die kontrollierte Abgabe des Arzneimittels Fabhalta® 200 mg Hartkapseln.
Zum 01.07.2024 wird das Medikament Fabhalta® (Iptacopan) in Deutschland erhältlich sein. Fabhalta® wird angewendet als Monotherapie zur Behandlung erwachsener Patienten mit paroxysmaler nächtlicher Hämoglobinurie (PNH), die eine hämolytische Anämie aufweisen.
Fabhalta® unterliegt einer kontrollierten Abgabe. Es darf nur ausgeliefert werden, wenn eine schriftliche Bestätigung eines Arztes vorliegt, dass der Patient gegen Streptococcus pneumoniae und Neisseria meningitidis geimpft ist und/oder eine entsprechende prophylaktische Antibiose erhält.
Die Bestätigung erfolgt durch den behandelnden Arzt über ein Online-Portal oder per Papierformular. Mehr Informationen dazu sind ab 01.07.2024 unter www.fabhalta-id.com/de zu finden. Diese Bestätigung generiert eine individuelle Patienten-Identifikationsnummer (Pat.-ID), die der behandelnde Arzt auf der Patientenkarte zur sicheren Anwendung einträgt und dem Patienten aushändigt. Der Patient wird von seinem Arzt darüber aufgeklärt, diese Pat.-ID mit seiner Patientenkarte in der Apotheke vorzuzeigen. Wenn möglich notiert der Arzt die Pat.-ID auch direkt auf der Verordnung. Die Bestellung von Fabhalta® erfolgt direkt bei Novartis. Die Pat.-ID muss bei der Bestellung an Novartis übermittelt werden und wird dort kontrolliert. Ohne die Angabe der Pat.-ID kann die Bestellung nicht bearbeitet werden.
Für weitere Informationen: Informationsschreiben zu Fabhalta® vom 28.06.2024
Quelle: