L-Arginin-Hydrochlorid 21 % Braun

Rote-Hand-Brief aufgrund des Risikos für sichtbare Partikel bei bestimmten Chargen des Arzneimittels L-Arginin-Hydrochlorid 21 % Braun (PZN 09704010)

Die B. Braun Melsungen AG informiert in Abstimmung mit der zuständigen Überwachungsbehörde, dem Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP), und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) über den folgenden Sachverhalt:

·  Ergebnisse von Rückstellmusteruntersuchungen haben gezeigt, dass möglicherweise vereinzelt sichtbare Partikel in den genannten Chargen des Fertigprodukts vorhanden sind.

·  Vor Gebrauch sind die Ampullen visuell auf Partikelfreiheit zu überprüfen.

·  Das Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung ist nur zu benutzen, wenn es frei von sichtbaren Partikeln ist und das Gefäß unbeschädigt und intakt ist.

Für weitere Informationen: Siehe Rote-Hand-Brief zu „L-Arginin-Hydrochlorid 21 % Braun (5 x 20 ml Ampullen; PZN 09704010) – Risiko durch sichtbare Partikel“ vom 01.07.2024.

 

Quelle:

[1] Rote-Hand-Brief L-Arginin-Hydrochlorid 21 % Braun; 01. Juli 2024: L-Arginin-Hydrochlorid 21 % Braun (5 x 20 ml Ampullen; PZN 09704010) – Risiko durch sichtbare Partikel

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