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Ende Januar beriet der Sachverständigen Ausschuss für Verschreibungspflicht über aktuelle Anträge auf OTC-Switch.
In seiner 85. Sitzung standen u. a. zwei Anträge auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht auf der Tagesordnung. Auf dem Prüfstand war die Fixkombination aus Xylometazolin (in einer Konzentration bis zu 0,05%) und Ipratropiumbromid (einschl. seiner Estern, in einer Konzentration von bis zu 0,06%) zur intranasalen Anwendung.
Die Kombination ist derzeit auf ärztliche Verordnung hin für die symptomatische Therapie von Nasenschleimhautanschwellung und Rhinorrhoe im Zusammenhang mit Schnupfen verfügbar. Der Ausschuss war sich hier mehrheitlich einig und empfahl die Verschreibungspflicht zu belassen.
Geurteilt wurde zudem über die Entlassung aus der Verschreibungspflicht von Sildenafil in einer Dosis von 50mg und einer maximalen Packungsgröße von 200mg zur oralen Anwendung im Rahmen der Behandlung der erektilen Dysfunktion bei erwachsenen Männern. Der Ausschuss empfahl hier einstimmig den Antrag abzulehnen. Sollte das Bundesministerium für Gesundheit und der Bundesrat, denen die abschließende Beurteilung obliegt, dieser Empfehlung folgen, gilt weiterhin: Sildenafil nur auf ärztliche Verschreibung.
Quellen:
(1) Veröffentlichung Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker (AMK); AMK-Online-Nachrichten: Information der Institutionen und Behörden: AMK: Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht; 26. Januar 2022
(2) Veröffentlichung BfArM; 85. Sitzung (25. Januar 2022 per Videokonferenz) – Kurzprotokoll
(3) Veröffentlichung BfArM; 85. Sitzung (25. Januar 2022) – Tagesordnung